Vermietung: Eigentumswohnungen nicht nur zum Eigeneinzug
Viele Menschen möchten gern in den eigenen 4 Wänden leben. Dabei muss das nicht immer ein Haus sein. Auch eine Wohnung kann reichen. Wer nicht dauernd Miete bezahlen möchte, kommt früher oder später vielleicht auf den Gedanken, sich eine Eigentumswohnung zu kaufen. Eigentumswohnungen, wie zum Beispiel von der BAUART, Bau- und Vertriebs GmbH - bauART Bau u. VertriebsgmbH, müssen zwar erst einmal gekauft werden, dafür wird das Geld später wieder reingeholt. Bekommt jemand zudem das Angebot eines guten Kredites, kann die Idee noch sinnvoller erscheinen. Jedoch müssen solche eigenen Lebensräume nicht immer nur für den eigenen Bezug dienen. Wer Eigentumswohnungen besitzt, kann diese auch vermieten. Die Einnahmen können zu einem passiven Einkommen werden. Jeder Vermieter muss allerdings auch an die Pflichten denken.
Eigentumswohnungen: Die Hausverwaltung:
In sämtlichen verpachteten Unterkünften bedarf es einer Hausverwaltung. Werden mehrere Objekte vergeben, kann der Aufwand groß werden. Um selber ein wenig Arbeit einzusparen, ist es lohnenswert, eine externe Hausverwaltung zu beauftragen. Solche erledigt die Aufgaben, die ansonsten der Besitzer tätigen muss. Unter anderem kann die Erstellung der Nebenkostenabrechnung der einzelnen Bewohner übernommen werden und die Einnahmen und Ausgaben der Immobilie werden überwacht. Außerdem kann die externe Verwaltung helfen, wenn Renovierungen anfallen oder Schäden zu beheben sind. Genauso werden dank der externen Arbeiter einfacher neue Mieter gefunden. Alles in allem können lästige und zeitfressende Arbeiten einfach abgegeben werden. Das Verpachten wird damit leichter.
Die Mietersuche:
Leere Eigentumswohnungen bringen dem Verpächter keine Einnahmen. Sie kosten vielmehr Geld. Aus diesem Grund sollte möglichst bald jemand in sie einziehen. Diesbezüglich jemanden zu finden, ist gar nicht so leicht. Es kann sogar viel Zeit beanspruchen. Ein wenig kann der Vorgang beschleunigt werden, indem sich an einen Immobilienmakler gewandt wird. Solche kennen eine große Zahl möglicher einziehender Personen, weshalb schneller jemand gefunden ist.
Verträge: befristet oder unbefristet?
Werden Pachtverträge für Lebensunterkünfte abgeschlossen, können sie befristet oder unbefristet sein. Ist geplant, die Unterkunft einmal zu verkaufen oder selber in sie einzuziehen, ist zu beachten, dass die Vermietung unter gewissen Umständen besonders bei einem unbefristeten Vertrag zu einer Bindung zwischen Verpächter und Pächter führt. Je länger die Räumlichkeiten bezogen von den gleichen Personen sind, desto schwerer kann eventuell die Kündigung sein. In einem solchen Fall ist darum ein befristeter Vertrag besser geeignet. Dieser läuft zu einem bestimmten Datum aus und das Objekt ist wieder frei. Wer daran denkt, Wohndomizil weiterzuverkaufen, sollte aber auch noch an andere Dinge denken. In bestimmten Fällen kann es sich finanziell lohnen, nicht sofort zu verkaufen, sondern mit dem Verkauf einige Jahre zu warten. Generell sollte der Erwerb, die Verpachtung sowie der Verkauf einer eigenen Unterkunft immer gut abgewogen werden. Immerhin handelt es sich hierbei um eine langanhaltende Transaktion.